Steuern sparen mit kürzerer Abschreibungsdauer -

Steuern sparen mit kürzerer Abschreibungsdauer -

Jetzt Restnutzungsdauergutachten für deine Immobilie anfordern!

Jetzt Restnutzungsdauergutachten anfordern!

Rendite erhöhen und als Vermieter Steuern
sparen mit unseren Restnutzungsdauergutachten .

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Experten für Restnutzungsdauergutachten
Ihre Experten für Restnutzungsdauergutachten

Steuerlast senken - Nutzungsdauer verkürzen

Indem man nachweist, dass ein Gebäude eine kürzere Restnutzungsdauer als 50 Jahre hat, kann man vor dem Finanzamt die Abschreibung (AfA) erhöhen und somit Steuern sparen. Gemäß aktueller Rechtslage ist es möglich, diesen Nachweis durch unsere Restnutzungsdauergutachten zu erbringen, ohne dass ein zusätzliches Bausubstanzgutachten oder vollumfängliches Verkehrswertgutachten erforderlich ist.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Kostenlose Ersteinschätzung

Erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung innerhalb von 48 Stunden. Sofern die Ersteinschätzung eine Verkürzung der Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie ergibt, können Sie uns unkompliziert mit der Gutachtenerstellung beauftragen. Wir erstellen das Gutachten zur Restnutzungsdauerinnerhalb von 10 Werktagen.

Kompetenz und Qualität

Als Sachverständige mit langjähriger Bewertungserfahrung und Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC17024 sind wir zum Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer gem. § 7Abs. 4 Satz 2 EStG qualifiziert. Profitieren Sie jetzt von unserer umfangreichen Expertise!

Schnelle Bearbeitung und Support

Nach Bestellung und Einreichung deiner Unterlagen, erhältst du dein persönliches Gutachten innerhalb von 10 Werktagen. Sollte dein Gutachten dennoch abgelehnt werden, unterstützen wir dich bei der Nachbearbeitung zur Erfüllung der konkreten Anforderungen des Finanzamtes.

Hintergrund

Am 22.02.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben die Finanzämter angewiesen, die Vorgehensweise in Bezug auf die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer von Gebäuden zu ändern. Es werden nur noch Gutachten anerkannt, die sich ausschließlich mit der Nutzungsdauer befassen und von von einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter oder einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen stammt.

Die ausschließliche Bezugnahme auf die Modellansätze der ImmoWertV wird nicht mehr als ausreichend erachtet. Es sollte auch die Berücksichtigung anderer Kriterien erfolgen, wie beispielsweise die potenzielle Nachfolgenutzung. Die reine Übernahme einer Restnutzungsdauer aus einem Verkehrswertgutachten nicht mehr als ausreichender Nachweis anerkannt wird.

Starte jetzt deinen Renditebooster!

  • Zahle weniger Steuern
  • Erhöhe die Rendite auf deine Immobilien
  • Verringere deine Restnutzungsdauer
  • Erhöhe die Liquidität für anstehende Modernisierungen

Wir sind die Experten zur Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer Deiner Immobilie. Die Kosten für das Gutachten, das die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 EStG nachweist, können als absetzbare Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern!

Hintergrund

Am 22.02.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben die Finanzämter angewiesen, die Vorgehensweise in Bezug auf die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer von Gebäuden zu ändern. Es werden nur noch Gutachten anerkannt, die sich ausschließlich mit der Nutzungsdauer befassen und von von einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter oder einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen stammt.

Die ausschließliche Bezugnahme auf die Modellansätze der ImmoWertV wird nicht mehr als ausreichend erachtet. Es sollte auch die Berücksichtigung anderer Kriterien erfolgen, wie beispielsweise die potenzielle Nachfolgenutzung. Die reine Übernahme einer Restnutzungsdauer aus einem Verkehrswertgutachten nicht mehr als ausreichender Nachweis anerkannt wird.

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Wir sind die Experten zur Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer Deiner Immobilie. Die Kosten für das Gutachten, das die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 EStG nachweist, können als absetzbare Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

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So funktioniert's

Bestellprozess

Unser Online-Fragebogen enthält alle wichtigen Informationen zum Gebäude, die wir von dir benötigen. Diese Informationen können schnell und unkompliziert aus den Unterlagen zu deiner Immobilie abgelesen und in unserem Formular eingetragen werden.

Schritt

01

kostenlose Ersteinschätzung für Ihr Restnutzungsdauergutachten

Schritt

01

Bestellprozess

Unser Online-Fragebogen enthält alle wichtigen Informationen zum Gebäude, die wir von dir benötigen. Diese Informationen können schnell und unkompliziert aus den Unterlagen zu deiner Immobilie abgelesen und in unserem Formular eingetragen werden.

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Schritt

02

Gutachtenerstellung

Die Gutachten werden ausschließlich von gemäß DIN EN/ISO 17024zertifizierten Sachverständigen erstellt, die die derzeitigen Anforderungen des BMF-Schreibens an die Qualifikation des Sachverständigen erfüllen und langjährige Erfahrung vorweisen können. Die Auswertungen senden wir dir in elektronischer Form per E-Mail zu.

Schritt

02

Gutachtenerstellung

Die Gutachten werden ausschließlich von gemäß DIN EN/ISO 17024zertifizierten Sachverständigen erstellt, die die persönlichen Anforderungen des Finanzamts erfüllen und langjährige Erfahrung vorweisen können. Die Auswertungen senden wir dir in elektronischer Form per E-Mail zu.

Weiterleitung an das Finanzamt

Du erhälst das von uns erstellte individuelle Gutachten in digitalter Form und kannst es an den entsprechenden Empfänger (Steuerberater oder Finanzamt) weiterleiten.

Schritt

03

Schritt

03

Weiterleitung an das Finanzamt

Zusätzlich zu dem von uns erstellten individuellen Gutachten kann ein Anschreiben von einem Steuerberaterangefordert werden. Dieses Schreiben erläutert den gesetzlichen Rahmenausführlich, um mögliche Rückfragendes Finanzamts zu minimieren.

Schritt

04

Hilfe bei Rückfragen

Sollten Fragen seitens deines Finanzamtes aufkommen, helfen wir beider Klärung von Rückfragen in Bezug auf das Gutachten und ergänzen es um die vom Finanzamt geforderten Punkte.

Schritt

04

Hilfe bei Rückfragen

Sollten dennoch Fragen seitens deinesFinanzamtes aufkommen, helfen wir beider Klärung von Rückfragen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wenn du deine Immobilie vermietest, hast du die Möglichkeit, den Wert des Gebäudes im Rahmen deiner jährlichen Steuererklärung abzuschreiben. Die Dauer, über die du die Abschreibung vornehmen kannst, wurde vom Gesetzgeber pauschal festgelegt. In den meisten Fällen beträgt diese Abschreibungsdauer 50 Jahre, was einer jährlichen Abschreibung von zwei Prozent entspricht. Dennoch besteht die Möglichkeit, hiervon abzuweichen, und zwar zu deinen Gunsten, indem du ein sogenanntes „Restnutzungsdauergutachten“ vorlegst, das den Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer erbringt.

Wir sind Immobiliengutachter, die nach den Standards der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind, über eine langjährige Erfahrung verfügen und entsprechen daher den Vorgaben zur Anerkennung bei den Finanzämtern. Wir entwickeln kontinuierlich unseren Ansatz für die Bewertung von Immobilien weiter, um die wirtschaftliche Restnutzungsdauer zuverlässig festzustellen und dabei stets den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Wir benötigen die grundlegenden Informationen zu deiner Immobilie, darunter die Adresse, Art des Objekts, Baujahr und relevante Angaben zu kürzlich durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen. All diese Angaben können bequem und unkompliziert in unserem Fragebogen beantwortet werden, den wir dir per E-Mail zur Verfügung stellen.

Eine Besichtigung ist in der Regel nicht notwendig. Sollten deine Unterlagen unvollständig sein, werden wir dich kontaktieren.

Im Einkommensteuergesetz (EStG) wird die Abschreibung oder Substanzverringerung gemäß § 7 geregelt. Absatz 4, Satz 2 dieses Gesetzes besagt, dass anstelle der Abschreibungen gemäß Satz 1 die Abschreibungen für Abnutzung vorgenommen werden können, die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechen. Dies schafft in Verbindung mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 2021 (Aktenzeichen IX R 25/19) Rechtssicherheit. Dieses Urteil wird auch von nachgeordneten Finanzgerichten entsprechend berücksichtigt, wie beispielsweise dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27. Januar 2022 (Aktenzeichen 1 K 1741/18 E).

  1. Das Restnutzungsdauergutachten lohnt sich für Objekte, bei denen eine geringe Restnutzungsdauer zu erwarten ist. Dies gilt insbesondere für:
    1. Alte Objekte (z.B. Baujahr bis 1990): diese Objekte haben schon eine lange Lebenszeit hinter sich
    2. Objekte mit einfachem/niedrigem Qualitätsstandard: für diese Objekte ist die Gesamtnutzungsdauer niedriger. Dies zeigen langjährige Erfahrungen.
    3. Wenig/nicht modernisierte Objekte: Objekte, deren letzte Modernisierungen lange zurückliegen (z.B. 20 Jahre oder mehr) oder bei denen nur einzelne Modernisierungen stattgefunden haben (z.B. nur Austausch der Heizung)
    4. Objekte, bei denen eines, zwei oder sogar alle der vorgenannten Merkmale zutreffen

Die Erstellung unserer Restnutzungsdauergutachten sind von der Wohn- und Nutzfläche. 

Das Restnutzungsdauergutachten für eine Eigentumswohnung (bis 300m²) liegt bei 699,00€ inkl. MwSt.

Das Restnutzungsdauergutachten für ein Mehrfamilienhaus (bis 1.000 m²) liegt bei 999,00€ inkl. MwSt.

Die Kosten für Restnutzungsdauergutachten für Mehrfamilienhäuser mit abweichender (größerer) Wohnfläche erhältst du auf Anfrage. Schicke uns eine Nachricht mit den Eckdaten des Objektes und wir lassen dir ein individuelles Angebot zukommen.

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